Rechtsgebiet

Strafrecht.

Zuständig
Rechtsanwalt Tom Kalinski +49 6203 107 93 30

Ob als Beschuldigter oder als Opfer einer Straftat – wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein und begleiten Sie mit einer klaren und individuellen Strategie durch das Strafverfahren.

Abendsonne über dem Neckar bei Ladenburg
Ladenburg · Am Neckar

01 Verteidigung von Beschuldigten

Wobei wir Sie als Beschuldigten beraten.

  1. Ermittlungsverfahren & präventive Verteidigung

    Im Strafverfahren ist der frühe Zeitpunkt entscheidend. Wer sich bereits im Ermittlungsverfahren richtig verhält, kann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen.

    Wir begleiten Sie von Beginn an, beantragen unverzüglich Akteneinsicht und prüfen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und die vorhandene Beweislage. Wir klären Sie über Ihre Rechte, insbesondere Ihr Schweigerecht, auf und entwickeln frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, eine Anklage nach Möglichkeit bereits im Ermittlungsverfahren zu verhindern oder die bestmögliche Ausgangslage für das weitere Verfahren zu schaffen.

  2. Hauptverhandlung & Rechtsmittel

    In der Hauptverhandlung kommt es auf eine konsequente Vorbereitung, eine klare Verteidigungsstrategie und den richtigen Umgang mit den Beweismitteln an. Nach dem Urteil entscheidet sich häufig innerhalb kurzer Fristen, ob ein Rechtsmittel sinnvoll und erfolgversprechend ist.

    Wir bereiten Hauptverhandlungen umfassend vor und vertreten Sie in sämtlichen Verfahrensabschnitten – von der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung bis zum Schlussvortrag. Nach einem Urteil prüfen wir sorgfältig die Erfolgsaussichten von Berufung oder Revision und setzen das geeignete Rechtsmittel fristgerecht für Sie um.

  3. Allgemeines Strafrecht

    Strafrechtliche Ermittlungen können jeden treffen und haben häufig weitreichende persönliche, berufliche und wirtschaftliche Folgen. Eine frühzeitige und konsequente Verteidigung ist daher entscheidend.

    Wir verteidigen Sie bei Vorwürfen aus dem gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts – von Körperverletzung, Diebstahl und Betrug über Urkunden- und Brandstiftungsdelikte bis hin zu schweren Straftaten wie Raub, Tötungs- und Kapitaldelikten. Wir prüfen die Beweislage, beantragen Akteneinsicht und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, die neben dem eigentlichen Strafverfahren auch mögliche berufliche, wirtschaftliche und persönliche Folgen berücksichtigt.

  4. Betäubungsmittel­strafrecht

    Verfahren wegen Betäubungsmitteldelikten können schnell erhebliche Konsequenzen entwickeln – insbesondere wenn Durchsuchungen, Untersuchungshaft oder der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum stehen.

    Wir verteidigen Sie in sämtlichen Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts und setzen auf eine frühzeitige Analyse der Ermittlungsakte und der Beweislage. Wir prüfen insbesondere die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Sicherstellungen, die Verwertbarkeit von Beweismitteln und die konkrete strafrechtliche Einordnung des Vorwurfs. Dabei behalten wir auch mögliche Folgewirkungen für Fahrerlaubnis, Aufenthaltsrecht und berufliche Zukunft im Blick.

  5. Untersuchungshaft & Haftverfahren

    Wenn Untersuchungshaft angeordnet wird, zählt jede Stunde. Neben der persönlichen Freiheit stehen häufig auch berufliche, familiäre und wirtschaftliche Folgen auf dem Spiel.

    Wir prüfen unverzüglich die Voraussetzungen der Untersuchungshaft und setzen uns für Ihre Freilassung oder eine Aufhebung beziehungsweise Außervollzugsetzung des Haftbefehls ein. Wir vertreten Sie in Haftprüfungs- und Haftbeschwerdeverfahren und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie für das weitere Strafverfahren.

02 Durchsetzung von Rechten des Geschädigten

Wobei wir Sie als Geschädigten beraten.

  1. Strafanzeige & Anzeigenerstattung

    Eine Strafanzeige ist der erste Schritt, um Ihre Rechte als Geschädigter durchzusetzen. Eine sorgfältige Darstellung des Sachverhalts und eine frühzeitige Sicherung relevanter Beweismittel können für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens entscheidend sein.

    Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Erstattung der Strafanzeige, strukturieren den Sachverhalt und sichern relevante Beweismittel. Dabei berücksichtigen wir auch ärztliche Unterlagen, Gutachten und weitere Nachweise. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der ersten Zeugenvernehmung und stehen Ihnen während des gesamten Ermittlungsverfahrens zur Seite.

  2. Nebenklage im Strafverfahren

    Als Geschädigter können Sie in bestimmten Strafverfahren mehr sein als nur Zeuge. Die Nebenklage gibt Ihnen eigene Verfahrensrechte und ermöglicht es Ihnen, aktiv am Strafverfahren mitzuwirken.

    Wir vertreten Sie als Nebenkläger in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nach §§ 395 ff. StPO. Wir nehmen Akteneinsicht, bereiten Sie auf Ihre Vernehmung und die Hauptverhandlung vor, stellen Beweisanträge und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Interessen und Ihre Perspektive im Strafverfahren angemessen berücksichtigt werden.

  3. Schmerzensgeld & Adhäsionsverfahren

    Eine Straftat kann neben den persönlichen Folgen erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden.

    Wir prüfen, ob ein Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO für Sie sinnvoll ist, ermitteln und beziffern Ihre Ansprüche und machen diese im Strafverfahren geltend. Wenn eine zivilrechtliche Klärung sinnvoller ist, begleiten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auch außerhalb des Strafverfahrens.

  4. Zeugenbeistand & Opferschutz

    Eine Aussage als Zeuge kann emotional belastend sein und zugleich erhebliche Bedeutung für das Strafverfahren haben. Besonders nach schweren oder persönlich belastenden Straftaten ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und nicht allein durch das Verfahren gehen zu müssen.

    Wir beraten und begleiten Geschädigte und Zeugen vor und während ihrer Vernehmung. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf, bereiten Sie auf die Vernehmung vor und prüfen, welche Schutzmöglichkeiten im konkreten Verfahren bestehen. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Interessen gewahrt werden und Sie dem Strafverfahren nicht unvorbereitet gegenüberstehen.

Ihr Anliegen wird nicht aufgeführt? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.