Rechtsgebiet
Miet- und WEG-Recht.
- Zuständig
- Rechtsanwalt Klaus Kalinski +49 6203 18 01 12
Ob Mietvertragsgestaltung, Mietminderung, Kündigung und Räumung oder Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft – wir beraten und vertreten Sie umfassend im Miet- und WEG-Recht. Wir unterstützen Sie bei Betriebskostenfragen, Beschlussanfechtungen und der Durchsetzung Ihrer Rechte – außergerichtlich und vor Gericht.

01 Themen
Wobei wir Sie beraten.
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Mietvertragsgestaltung
Ein klar formulierter Mietvertrag schafft Rechtssicherheit und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Wir prüfen und gestalten Mietverträge und beraten zu Miethöhe, Befristungen, Kautionen und individuellen Vertragsklauseln – für Wohn- und Gewerberaummietverhältnisse.
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Mietminderung & Mängel
Mängel an der Mietsache können die Nutzung erheblich beeinträchtigen und rechtliche wie wirtschaftliche Fragen aufwerfen.
Wir prüfen Mietminderungsrechte und weitere Ansprüche bei Mängeln und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen sowie bei Streitigkeiten über die Beseitigung von Mängeln.
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Kündigung & Räumung
Bei einer Mietvertragskündigung kommt es auf die rechtlichen Voraussetzungen und die Einhaltung maßgeblicher Fristen an.
Wir prüfen Kündigungen, vertreten Sie bei Streitigkeiten über die Beendigung des Mietverhältnisses und begleiten Räumungsverfahren – von der außergerichtlichen Klärung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
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Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung
Fehlerhafte oder unklare Betriebskostenabrechnungen können zu ungerechtfertigten Nachforderungen führen.
Wir prüfen Betriebskostenabrechnungen, kontrollieren die Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung berechtigter Einwendungen oder Zahlungsansprüche.
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WEG-Recht & Beschlussanfechtung
Konflikte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordern eine genaue Prüfung der Rechtslage und der gefassten Beschlüsse.
Wir beraten Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Streitigkeiten über Beschlüsse, Kostenverteilung und Verwaltungsmaßnahmen. Wir prüfen Beschlüsse und vertreten Sie bei Bedarf im Beschlussanfechtungsverfahren.
Ihr Anliegen wird nicht aufgeführt? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.