Rechtsgebiet
Erbrecht.
- Zuständig
- Rechtsanwalt Tom Kalinski +49 6203 107 93 30
- Rechtsanwalt Klaus Kalinski +49 6203 18 01 12
Erbrechtliche Fragen reichen von der vorausschauenden Nachfolgeplanung bis zur Auseinandersetzung eines Nachlasses. Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei allen Fragen des Erbrechts – von der Testamentserstellung und Vermögensnachfolge über Pflichtteilsansprüche und Erbengemeinschaften bis hin zur Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.

01 Themen
Wobei wir Sie beraten.
-
Testament & Testamentsgestaltung
Ein Testament schafft Klarheit und kann verhindern, dass der Nachlass später zum Streitfall wird. Entscheidend ist, dass die Regelungen rechtlich eindeutig sind und zu Ihrer persönlichen und familiären Situation passen.
Wir beraten Sie bei der Erstellung und Überarbeitung von Testamenten und gestalten individuelle Lösungen für Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse. Dabei berücksichtigen wir insbesondere gesetzliche Erbfolge, Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Vor- und Nacherbschaft sowie die Absicherung von Ehepartnern und Kindern.
-
Erbvertrag
Ein Erbvertrag kann langfristige Verbindlichkeit schaffen, wenn die Nachfolge verbindlich und über den Tod hinaus geregelt werden soll.
Wir gestalten und prüfen Erbverträge und beraten zu ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Dabei entwickeln wir Regelungen zur Vermögensnachfolge, berücksichtigen Pflichtteilsrechte und sorgen dafür, dass die getroffenen Vereinbarungen auch bei veränderten familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen tragfähig bleiben.
-
Pflichtteil
Auch wer enterbt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtteilsanspruch haben. Für Erben kann der Pflichtteil zugleich eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Wir prüfen und berechnen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche und setzen berechtigte Ansprüche durch. Ebenso unterstützen wir Erben bei der Abwehr oder Prüfung von Pflichtteilsforderungen und klären Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüche.
-
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft muss den Nachlass gemeinsam verwalten und kann schnell zu Konflikten führen – insbesondere bei Immobilien, unterschiedlichen Interessen oder der Frage, was mit dem Nachlass geschehen soll.
Wir beraten und vertreten Miterben bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses. Dabei unterstützen wir bei der Klärung von Nachlasswerten, der Verteilung einzelner Vermögensgegenstände und der Entwicklung einer tragfähigen Lösung zwischen den Miterben.
-
Auseinandersetzung & Nachlassabwicklung
Nach einem Erbfall müssen zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen geklärt werden. Eine strukturierte Nachlassabwicklung schafft Klarheit und hilft, unnötige Konflikte zu vermeiden.
Wir begleiten die Auseinandersetzung des Nachlasses von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Verteilung. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Erbquoten, die Bewertung und Aufteilung des Nachlasses, die Berücksichtigung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen sowie die rechtliche Begleitung von Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
-
Erbfolge & Erbschaft
Wer erbt, welche Rechte bestehen und welche Verpflichtungen mit dem Erbe verbunden sind, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen.
Wir prüfen die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge und klären Ihre rechtliche Stellung als Erbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer. Auch bei Fragen zur Ausschlagung, zur Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und zum Umgang mit einem überschuldeten Nachlass stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Ihr Anliegen wird nicht aufgeführt? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.